Studio agreement (terms for studios)
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Version of 18.10.2026
Studio-Vertrag
Nutzungsbedingungen für Studios auf der Plattform INKLY
Fassung vom 9. Oktober 2026 · Version und Prüfsumme werden bei der Zustimmung automatisch gespeichert.
Mit [Rechtsprüfung ausstehend] markierte Stellen werden nach der rechtlichen Prüfung ergänzt oder bestätigt.
1. Vertragsparteien, Marke und Geltung
1.1 Vertragspartnerin des Studios ist Ali Ugur Dikme Tattoo, Einzelunternehmen, Inhaber Ali Ugur Dikme, Friesstrasse 21, 8050 Zürich, Schweiz, UID CHE-255.429.388, Handelsregister Kanton Zürich, CH-020.1.102.035-8 („Betreiberin“).
1.2 INKLY ist die Bezeichnung der Plattform, die die Betreiberin unter inkly.ch und in den INKLY-Apps anbietet („Plattform“). „INKLY“ bezeichnet die Marke, nicht eine eigene Gesellschaft. Eine Gesellschaft mit dem Namen INKLY besteht derzeit nicht.
1.3 „Studio“ ist, wer sich auf der Plattform als Studio registriert und diesen Vertrag annimmt.
- Einpersonenstudio: Selbstständige Artists nutzen die Plattform, indem sie ein Studio registrieren. Sie sind dann Studio im Sinne dieses Vertrags. Weisen sie sich im eigenen Studio auch als Artist zu, entsteht kein weiterer Vertrag und kein zweites Abonnement.
- Team: Artists und Mitarbeitende, die das Studio einlädt, schliessen dadurch keinen eigenen kostenpflichtigen Vertrag mit der Betreiberin. Für ihre Nutzung gelten die Nutzungsbedingungen der Plattform. Das Studio ist verantwortlich für die Rechte, die es seinem Team gibt, und für das Handeln seines Teams im Studio-Bereich.
- Ketten: Für Ketten mit mehreren Standorten gilt dieser Vertrag je Standort.
1.4 Bestandteil dieses Vertrags ist die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (AVV).
2. Leistungen der Betreiberin
2.1 Die Betreiberin stellt dem Studio die Plattform als Software zur Verfügung, insbesondere:
- öffentliches Studio-Profil mit Portfolio, Leistungen, Preisen und Verfügbarkeit,
- Annahme von Buchungen und Preisanfragen, Terminverwaltung, Kundenkartei,
- Einwilligungen, Gesundheitsfragebogen und Ausweisprüfung zum Termin,
- Team- und Rollenverwaltung, Auswertungen, Datenexport,
- KI-Funktionen im Umfang des gebuchten Plans.
Der genaue Umfang je Plan steht in der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2 Die Betreiberin führt keine Behandlungen durch. Den Vertrag über eine Behandlung schliesst das Studio direkt mit der Kundin oder dem Kunden. Die Betreiberin ist nicht Partei dieses Vertrags.
2.3 Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. [Rechtsprüfung ausstehend]
3. Pflichten des Studios
- Rechtmässige und fachgerechte Durchführung der Behandlungen, Hygiene, Aufklärung, Einwilligung, Nachsorge.
- Mindestalter: Behandlungen nur an Personen ab 18 Jahren. Das Studio prüft das Alter vor der Behandlung.
- Richtige und aktuelle Angaben, insbesondere Preise, Leistungen, Öffnungszeiten und Stornierungsbedingungen.
- Inhalte nur mit den nötigen Rechten und Einwilligungen gemäss der Richtlinie für nutzergenerierte Inhalte.
- Bilder von Kundinnen und Kunden (z. B. fertige Tattoos, Piercings, PMU, Vorher-/Nachher-Bilder) veröffentlicht das Studio nur mit deren Einwilligung; die Einwilligung weist das Studio auf Anfrage nach. Bewertungen darf das Studio weder kaufen noch belohnen.
- Nutzungsrecht: Das Studio räumt der Betreiberin ein nicht ausschliessliches, unentgeltliches Recht ein, Studio-Profil, Portfolio und Beiträge auf der Plattform zu speichern, technisch anzupassen und anzuzeigen, auch in Suche und Feed. Es endet mit der Löschung des Inhalts oder dem Vertragsende. Für Werbung ausserhalb der Plattform braucht die Betreiberin die gesonderte Zustimmung des Studios.
- Datenschutz gegenüber den eigenen Kundinnen und Kunden. Für Behandlungsdaten bearbeitet die Betreiberin Daten im Auftrag des Studios gemäss AVV.
4. Abonnement
4.1 Die Nutzung als Studio ist kostenpflichtig. Es gelten die Pläne der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Bestellung. Stand dieser Fassung:
| Plan | monatlich | jährlich | Artists | Studio-KI pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| SOLO | CHF 79 | CHF 790 | 1 (der Inhaber) | 20 |
| STARTER | CHF 149 | CHF 1'490 | 2 (Inhaber + 1 Artist oder Guest) | 40 |
| PRO | CHF 199 | CHF 1'990 | bis 5 | 100 |
| PRO MAX | CHF 249 | CHF 2'490 | bis 15 | 200 |
| PRO MAX+ | CHF 349 | CHF 3'490 | unbegrenzt | 250 |
PRO MAX und PRO MAX+ richtet die Betreiberin nach einer Beratung ein. Bei jährlicher Zahlung werden zehn Monate berechnet. Der Tarif SOLO ist erst bestellbar, wenn er auf der Preisseite als verfügbar angezeigt wird. [Rechtsprüfung ausstehend]
Preise und Mehrwertsteuer: Alle Preise sind Endpreise in Schweizer Franken. Die Betreiberin ist nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen; es wird keine Mehrwertsteuer berechnet oder ausgewiesen. Wird die Betreiberin mehrwertsteuerpflichtig, bleiben die angezeigten Preise Endpreise und enthalten dann die Mehrwertsteuer; eine Preisänderung ist nur nach Ziffer 4.6 möglich. [Rechtsprüfung ausstehend]
4.2 Testphase: 30 Tage ab Registrierung, ohne Zahlungsmittel und ohne automatische Belastung. Nach Ablauf sind die kostenpflichtigen Funktionen gesperrt, bis das Studio einen Plan bestellt; die Daten bleiben erhalten.
4.3 Zahlung: per Karte über Stripe. Vertragspartnerin und Zahlungsempfängerin für das Abonnement ist die Betreiberin.
4.4 Laufzeit und Kündigung: Monatlich oder jährlich, je nach Wahl. Das Abonnement verlängert sich um die gewählte Periode, wenn es nicht vorher gekündigt wird. Eine Kündigung ist jederzeit auf das Ende der laufenden Periode möglich, in der Abo-Verwaltung oder per E-Mail. [Rechtsprüfung ausstehend]
4.5 Zahlungsverzug: Die Betreiberin kann kostenpflichtige Funktionen bis zur Zahlung einschränken. Der Datenexport bleibt möglich.
4.6 Preisänderungen kündigt die Betreiberin mindestens 30 Tage vor Beginn der Periode an, ab der sie gelten, per E-Mail und im Dashboard. Das Studio kann auf diesen Zeitpunkt kündigen. [Rechtsprüfung ausstehend]
5. Zahlungen der Kundinnen und Kunden an das Studio
5.1 Grundsatz: Die Betreiberin nimmt kein Geld für Leistungen des Studios entgegen. Das gilt für Anzahlungen, Behandlungspreise, Stornoentschädigungen und Gutscheine.
5.2 Abrechnung durch das Studio: Das Studio rechnet direkt mit der Kundin oder dem Kunden ab, ausserhalb der Plattform. Es kann eine erhaltene Anzahlung in der Plattform als bezahlt vermerken. Erstattungen regelt das Studio selbst. Online-Anzahlungen und der Online-Verkauf von Gutscheinen stehen nicht zur Verfügung.
5.3 Keine Provision: Die Betreiberin erhebt auf Zahlungen an das Studio keine Provision und keine Transaktionsgebühr, weder beim Studio noch bei der Kundin oder dem Kunden. Eine Änderung braucht eine neue Fassung dieses Vertrags mit ausdrücklicher Zustimmung des Studios.
5a. Zahlungen am Termin erfassen
5a.1 Wofür die Plattform dient: Das Studio kann Zahlungsvorgänge rund um einen Termin in der Plattform festhalten. Die Betreiberin nimmt dabei kein Geld entgegen; das Studio kassiert selbst (bar, TWINT, eigenes Kartenterminal oder anders). Die Angaben in der Plattform sind Aufzeichnungen des Studios, keine Buchhaltung der Betreiberin. Für Belege, Steuern und Aufbewahrung ist das Studio verantwortlich.
5a.2 Heute verfügbar:
- eine erhaltene Anzahlung als bezahlt vermerken,
- beim Abschluss eines Termins Zahlart und Endbetrag erfassen, mit Treuerabatt und einem Preisnachlass bis höchstens 75 % des Listenpreises,
- eine Stornoentschädigung einfordern oder ganz erlassen (Kulanz).
5a.3 Künftig, noch nicht verfügbar — diese Funktionen gibt es erst, wenn sie umgesetzt und von der Betreiberin freigegeben sind:
- Anzahlungen je Studio einstellen: keine, direkt beim Studio oder online. Online-Anzahlungen und Online-Gutscheine sollen getrennt aktiviert und deaktiviert werden können; dafür gilt dann eine eigene Vereinbarung, der das Studio ausdrücklich zustimmt.
- Manuelle Gutscheine: Das Studio verkauft einen Gutschein selbst und kassiert selbst; die Plattform verwaltet nur Wert, Code, Restguthaben und Einlösungen. Ein Gutschein gilt nur beim ausstellenden Studio. Die Leistungspflicht und der Gegenwert liegen beim Studio. Gültigkeit und Restwert: [Rechtsprüfung ausstehend]
- Rabatte als Betrag in CHF oder in Prozent, mit derselben Obergrenze von 75 %.
- Kulanz als eigener, von Rabatten und Gutscheinen getrennter Vorgang: durch die Inhaberin oder den Inhaber bis 100 % des betroffenen Betrags; durch Empfang oder Assistenz bis 20 %, darüber nur mit Freigabe der Inhaberschaft.
- Nicht erschienen: Eine Stornoentschädigung kann nach den mit der Kundschaft wirksam vereinbarten Bedingungen gefordert werden wie bei einer kurzfristigen Absage, mit der Möglichkeit, sie zu erlassen. Eine automatische Belastung gibt es nicht.
- Korrekturen nur als nachvollziehbare Gegenbuchung, nicht durch Überschreiben.
5a.4 Getrennte Erfassung: Mit den Funktionen nach 5a.3 werden Rabatte, Kulanz, Gutscheinguthaben und erhaltene Anzahlungen getrennt erfasst. Ein Gutschein ist ein Zahlungsmittel und kein Rabatt. Heute wird beim Abschluss eines Termins der Endbetrag gespeichert.
5a.5 Rechte im Studio: Den Abschluss eines Termins an der Kasse erfassen dürfen heute die Inhaberschaft (bei Ketten auch die Kettenleitung) und der Empfang; eine Anzahlung als bezahlt vermerken darf heute nur die Inhaberschaft. Artists haben keinen Zugriff auf die Zahlen des Studios.
6. Bewertungen und Sichtbarkeit
Kundinnen und Kunden können nach einem Termin bewerten. Das Studio kann antworten. Die Betreiberin entfernt Bewertungen nur bei Verstoss gegen die Richtlinie für nutzergenerierte Inhalte oder gegen das Gesetz. Es gibt kein bezahltes Ranking.
Die Kennzeichnung „verifiziert“ bedeutet, dass die Betreiberin Angaben oder Unterlagen des Studios bzw. der Artists gesichtet und freigegeben hat. Sie ist keine Aussage über Qualität, Hygiene oder behördliche Bewilligungen.
7. Daten und Vertragsende
- Das Studio kann seine Daten jederzeit exportieren.
- Bei Vertragsende wird das Studio-Profil deaktiviert. Aufbewahrungs- und Löschfrist der Studiodaten nach Vertragsende: [Rechtsprüfung ausstehend]
- Die Betreiberin kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei Gefährdung von Kundinnen und Kunden, rechtswidrigem Verhalten oder Missbrauch der Plattform.
- Offene Pflichten des Studios gegenüber seinen Kundinnen und Kunden bleiben vom Vertragsende unberührt, insbesondere aus Anzahlungen und Gutscheinen.
8. Haftung
8.1 Die Betreiberin haftet unbeschränkt für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Betreiberin, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag beschränkt, den das Studio in den zwölf Monaten vor dem Schadenereignis für das Abonnement bezahlt hat. Für entgangenen Gewinn und für Datenverlust, der durch einen regelmässigen Export vermeidbar gewesen wäre, haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nicht. [Rechtsprüfung ausstehend]
8.3 Für Behandlungen, Beratung, Hygiene und Zahlungen zwischen Studio und Kundschaft haftet die Betreiberin nicht; sie ist an diesen Verträgen nicht beteiligt. Macht eine Kundin oder ein Kunde deswegen Ansprüche gegen die Betreiberin geltend, stellt das Studio sie davon frei, soweit das Studio den Schaden zu verantworten hat. [Rechtsprüfung ausstehend]
9. Änderungen dieses Vertrags
9.1 Ändert die Betreiberin diesen Vertrag wesentlich, informiert sie das Studio vorher im Dashboard und per E-Mail. Die neue Fassung gilt für das Studio erst, wenn es ihr ausdrücklich zustimmt.
9.2 Bei jeder Zustimmung speichert die Betreiberin Version und Prüfsumme der Fassung, die zustimmende Person, ihre Rolle im Studio und den Zeitpunkt. Frühere Fassungen und Zustimmungen bleiben unverändert als Beleg erhalten.
9.3 Stimmt das Studio einer neuen Fassung nicht zu, gilt die bisherige Fassung bis zum Ende der laufenden Abo-Periode weiter. Beide Parteien können dann auf dieses Ende kündigen. [Rechtsprüfung ausstehend]
10. Übergang auf eine künftige Gesellschaft
10.1 Die Betreiberin beabsichtigt, den Betrieb der Plattform später auf eine Gesellschaft zu übertragen, voraussichtlich eine GmbH unter dem Namen INKLY. Diese Gesellschaft besteht noch nicht.
10.2 Die Betreiberin informiert das Studio mindestens 60 Tage vorher in Textform über die geplante Übertragung, die neue Vertragspartnerin und den Zeitpunkt. [Rechtsprüfung ausstehend]
10.3 Die Betreiberin kann diesen Vertrag auf die neue Gesellschaft übertragen, wenn sie diese beherrscht und die Übertragung nach Ziffer 10.2 angekündigt hat — durch eine Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz oder mit Zustimmung des Studios. Das Studio kann den Vertrag ohne Kosten auf den Zeitpunkt der Übertragung kündigen; bereits bezahlte Beträge für die Zeit danach werden anteilig erstattet. [Rechtsprüfung ausstehend]
10.4 Bis zur Übertragung bleibt die Betreiberin nach Ziffer 1.1 Vertragspartnerin, auch für Abonnemente, die unter der Marke INKLY abgeschlossen wurden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich. [Rechtsprüfung ausstehend]
Kontakt: info@inkly.ch