Terms of the referrer programme

    Referring studios for commission — not to be confused with the terms for studios.

    This document is currently available in German only. An English translation will follow; the German version is the authoritative one.

    Version of 18.10.2026

    Bedingungen des INKLY-Partnerprogramms

    Mit [Rechtsprüfung ausstehend] markierte Stellen werden nach der rechtlichen Prüfung ergänzt oder bestätigt.

    Vertragspartnerin: Ali Ugur Dikme Tattoo, Einzelunternehmen, Friesstrasse 21, 8050 Zürich, UID CHE-255.429.388, Betreiberin von INKLY („INKLY“). „INKLY“ ist die Marke der Plattform; eine Gesellschaft mit dem Namen INKLY besteht derzeit nicht.

    Für wen: Personen und Unternehmen, die Studios an INKLY vermitteln („Partner“). Nicht für Studios und Artists — für sie gilt der Studio-Vertrag.

    1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen

    [Rechtsprüfung ausstehend]

    Das Partnerprogramm richtet sich an Personen und Unternehmen, die INKLY neue Studios vermitteln. Die Aufnahme erfolgt auf Bewerbung und ist kuratiert: Ein Partnerkonto entsteht zunächst im Status "in Prüfung" und wird erst durch eine ausdrückliche Freigabe durch INKLY wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

    Der persönliche Empfehlungslink wird mit der Freigabe wirksam. Vor der Freigabe sowie während einer Sperre führt er zu keiner Zuordnung.

    2. Vergütung

    Die Provision beträgt, gemessen an der Zahl aktiver vermittelter Studios:

    • Starter Partner — 1 bis 20 aktive vermittelte Studios: 10 %
    • Growth Partner — 21 bis 50 aktive vermittelte Studios: 12 %
    • Elite Partner — ab 51 aktiven vermittelten Studios: 15 %

    Der bei Vertragsschluss eines vermittelten Studios geltende Satz wird für dieses Studio dauerhaft festgeschrieben. Ein Aufstieg in eine höhere Stufe wirkt ausschliesslich auf künftige Abschlüsse; bestehende Zuordnungen behalten ihren Satz.

    Berechnungsgrundlage ist der von dem vermittelten Studio TATSÄCHLICH BEZAHLTE Betrag, ohne Mehrwertsteuer.

    3. Voraussetzungen und Ausschlüsse

    Eine Provision entsteht, wenn das Studio eindeutig über den Partner gewonnen wurde und eine Rechnung tatsächlich bezahlt hat.

    Keine Provision entsteht:

    • auf unentgeltliche Zeiträume (Gratismonate, Testphasen, Guthaben);
    • auf offene, stornierte oder uneinbringliche Rechnungen;
    • auf individuell ausgehandelte Sonderpreise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist;
    • auf Zusatzprodukte ausserhalb des Studio-Abonnements;
    • nach Beendigung des Abonnements durch das vermittelte Studio.

    Nicht zulässig und ohne Anspruch sind insbesondere die Anmeldung eigener Studios, von Studios, in denen der Partner tätig ist, sowie Konstellationen, die auf eine Selbstempfehlung hinauslaufen.

    4. Zuordnung

    Ein Studio ist zu jedem Zeitpunkt höchstens einem Partner zugeordnet. Massgeblich ist die Registrierung über den Empfehlungslink innerhalb von 180 Tagen nach dessen Aufruf.

    INKLY kann eine Zuordnung nachträglich korrigieren, wenn sie nachweislich fehlerhaft ist. Bereits entstandene Provisionsansprüche des zuvor zugeordneten Partners bleiben davon unberührt.

    5. Standorte und Ketten

    Jeder Standort gilt als eigene Lizenz mit eigenem Abonnement und eigener Rechnung. Eröffnet eine vermittelte Inhaberschaft weitere Standorte, sind auch diese dem Partner zugeordnet, solange sie derselben Inhaberschaft gehören und ein bezahltes Abonnement führen. Für jeden weiteren Standort gilt der zum Zeitpunkt seiner Eröffnung massgebliche Provisionssatz des Partners.

    Ab 21 Standorten erfolgt eine individuelle Kalkulation; die Provision wird in diesem Fall gesondert schriftlich vereinbart.

    6. Empfehlungen durch bestehende Studios

    Empfiehlt ein bestehendes INKLY-Studio ein neues Studio, erhält das empfehlende Studio einen Gratismonat, sobald das empfohlene Studio erstmals bezahlt hat; das neue Studio erhält zwei Gratismonate. Stammt das empfehlende Studio aus dem Netzwerk eines Partners, erhöht sich dessen Provision für das neue Studio um 5 Prozentpunkte.

    7. Abrechnung und Auszahlung

    Abgerechnet wird quartalsweise. Eine Provision gilt 30 Tage nach Zahlungseingang beim vermittelten Studio als bestätigt; diese Frist dient der Berücksichtigung von Rückerstattungen.

    Ausgezahlt wird am 15. des auf das Quartal folgenden Monats, sofern das bestätigte Guthaben mindestens CHF 100 beträgt. Wird der Betrag nicht erreicht, verfällt er nicht, sondern wird auf die folgende Abrechnung übertragen.

    Rückerstattungen und Rückbuchungen werden anteilig gegen künftige Auszahlungen verrechnet.

    Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren; der Partner stellt keine Rechnung. Der Partner ist selbst für die Versteuerung seiner Einkünfte verantwortlich und teilt INKLY eine allfällige Mehrwertsteuerpflicht mit; ohne Angabe einer MWST-Nummer wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. [Rechtsprüfung ausstehend]

    8. Pflichten des Partners

    [Rechtsprüfung ausstehend]

    Der Partner wirbt sachlich und wahrheitsgemäss. Unzulässig sind insbesondere irreführende Angaben über Leistungsumfang oder Preise, unaufgeforderte Massenwerbung, Markenrechtsverletzungen sowie Werbung, die den Anschein erweckt, der Partner handle im Namen von INKLY.

    9. Laufzeit, Beendigung, Haftung, Datenschutz und Gerichtsstand

    [Rechtsprüfung ausstehend]

    Zu regeln sind: Kündigungsfristen beidseits, Wirkung der Beendigung auf laufende Zuordnungen und bereits entstandene Ansprüche, Sperrung bei Verstössen, Haftungsbeschränkung, Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten, anwendbares Recht und Gerichtsstand.

    10. Übergang auf eine künftige Gesellschaft

    Wird der Betrieb der Plattform später auf eine Gesellschaft übertragen, kündigt die Betreiberin dies mindestens 60 Tage vorher an. Die Partnervereinbarung geht nur mit Zustimmung des Partners über. Bereits verdiente Provisionen schuldet bis zur Übertragung die Betreiberin. [Rechtsprüfung ausstehend]

    Kontakt

    Ali Ugur Dikme Tattoo · Friesstrasse 21 · 8050 Zürich · info@inkly.ch

    Running a studio and looking for the terms of use? Those are in the general terms and conditions.

    Vermittlungsprogramm – Bedingungen | INKLY